
Petition
Petition zur UNESCO-Konvention
Aufruf zur Unterstützung
Die UNESCO hat im Jahre 2001 die Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser beschlossen. Sie ist seit Jahresbeginn in Kraft getreten. 20 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert. Deutschland ist leider nicht darunter. Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie (DEGUWA) hat durch direkte Ansprache von Politikern auch mit der Hilfe einflussreicher Befürworter versucht, das Thema auf die politische Tagesordnung zu bringen. Der Druck war aber bisher nicht groß genug. Daher hat die DEGUWA eine Unterschriftensammlung zu einer Petition initiiert, die dem Bundestag vorgelegt werden soll, mit dem Ziel, dass Deutschland als Kulturnation endlich seine Rolle zum Schutz des kulturellen Erbes in den Weltmeeren wahrnimmt. Wir haben mehr als fünftausend Unterschriften vor allem in fachwissenschaftlichen (siehe auch Hamburger Erklärung) und in Tauchsportkreisen gesammelt. Die zweite Phase wandte sich an eine breitere Öffentlichkeit. Institutionen legten als "Botschafter/in" öffentlich Unterschriftenlisten aus und gewannen "Paten" hinzu, die in ihrem Umfeld Unterschriften sammelten. Botschafter für die Petition waren u.a. das Deutsche Schifffahrtsmuseum in Bremerhaven, das Institut für Ur- und Frühgeschichte in Kiel, die Römisch-Germanische Kommission in Frankfurt.
Die Gefährdung des Kulturerbes unter Wasser nimmt zu und rasches Handeln ist geboten!
UNESCO
Gemeinsam für unser Kulturerbe
Der Erhalt dieser Hinterlassenschaften ist gefährdet durch Verkehrs- und Tourismus- Projekte, Öl- und Gasförderung, Offshore-Windkraftanlagen, Kies- und Sandgewinnung sowie kommerzielle Schatzsucher. Außerhalb der 12-Meilen-Zone können die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer nicht mehr greifen und schon in dem 200 Seemeilen-Raum vor den Küsten, der "Ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ), ist der Schutz nicht mehr gewährleistet.
UNESCO Konvention 2001
Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser aus dem Jahre 2001 wurde geschaffen, um den Schutz des Unterwasserkulturerbes dem Schutz des Kulturerbes an Land anzupassen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staaten zu regeln und zu erleichtern. Die Konvention trat 2009 in Kraft und ist bisher von 77 Staaten ratifiziert worden (Stand: 5. Juni 2024), darunter 2019 von der Schweiz, jedoch noch nicht von Deutschland oder Österreich.[1]
Unter Unterwasserkulturerbe versteht die Konvention der UNESCO dabei alle Spuren menschlicher Existenz, die mehr als 100 Jahre unter Wasser gelegen haben und von historischer oder kultureller Bedeutung sind. Pipelines und andere noch in Benutzung stehende Anlagen bleiben dabei allerdings ausgeschlossen..