
Ethik und Gesetz
Ethik und Gesetz
Es liegt an der Besonderheit des Mediums Wasser, dass Fundstellen und einzelne Objekte - speziell auch organisches Material - sich besser erhalten. Sporttaucher treffen daher oft direkt auf archäologische Fundstätten, ohne gezielt danach zu suchen.
Bis heute werden Abenteuerlust und Schatztauchermentalität durch reißerische Filme und sensationsheischende Artikel geweckt, ohne Hinweis auf deren fatale Folgen für die archäologische Wissenschaft und das kulturelle Erbe. Werden die Objekte jedoch geborgen, dann der Luft ausgesetzt und nicht sogleich fachmännisch konserviert, beginnt schnell ein Verfallsprozess, der unumkehrbar ist. Selbst Artefakte, die sich scheinbar in einem sehr guten Zustand befinden, können sehr zerbrechlich sein, insbesondere wasserhaltige hölzerne Objekte. Daher ist es die beste Praxis, jegliche Gegenstände unberührt - in situ - zu belassen. Außerdem sind nur Fachleute in der Lage, die Komplexität einer Fundstellensituation als wissenschaftliche Quelle zu erkennen und deren Aussagen zu deuten.
In den meisten Mittelmeerländern ist das Tauchen mit Atemgerät aus Sorge vor Grabräubern stark eingeschränkt. Verstöße gegen die entsprechenden Gesetze werden besonders bei Ausländern streng bestraft.
Das
kulturelle Erbe unter Wasser gehört der ganzen Menschheit.
Unterwasserfunde sind kein Privatbesitz! Das regelt die
UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser, der
inzwischen viele Länder weltweit beigetreten sind. Diese Konvention
schützt zusammen mit den nationalen Gesetzgebungen das Kulturerbe
juristisch und zum Teil recht professionell auftretende
Schatzsucherfirmen können vor Gericht gezogen werden, was auch zunehmend
geschieht. Aber Gesetze allein sind zu wenig: die Idee des allen
gemeinsamen Kulturerbes muss mit Leben gefüllt werden. Gerade die
Sporttaucher sind hier gefordert, indem sie zum einen den eigenen
natürlichen Jagdeifer kontrollieren und keine archäologischen Souvenirs
von ihren Tauchgängen mitbringen und zum anderen auf ihre Buddies
einwirken, sich ebenso zu verhalten. Das korrekte Verhalten muss in
Fleisch und Blut übergehen: nur anschauen, fotografieren, Fundplatz
melden.
In den meisten Mittelmeerländern ist das Tauchen mit Atemgerät aus Sorge vor Grabräubern stark eingeschränkt. Verstöße gegen die entsprechenden Gesetze werden besonders bei Ausländern streng bestraft.
In Deutschland ist die Rechtslage, die das kulturelle Erbe unter Wasser betrifft, durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer geregelt. Diese stimmen im Wesentlichen dahingehend überein, dass unterwasserarchäologische Fundstellen Bodendenkmäler sind, d.h. dass Unterwassersurveys und -grabungen wie solche an Land spezieller Genehmigungen bedürfen. Genehmigungspflichtig durch die Denkmalschutzbehörden sind allgemein alle taucherischen Aktivitäten mit dem Ziel, nach Bodendenkmälern unter Wasser zu graben, solche zu bergen oder auch nur danach zu suchen. Das einfache Besichtigen ohne archäologische Aktivitäten ist durchaus möglich, denn in einigen Bundesländern gibt es geführte Tauchtouren zu Schiffwracks. Diese werden von Tauchbasen durchgeführt, die die Genehmigung dazu vom jeweiligen Denkmalsamt besitzen. Damit ist der interessierte Sporttaucher auf der sicheren Seite.