Chronologie zur Gesetzgebung zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser

DEGUWA - Chronik zur Unterstützung der Ratifizierung der

"UNESCO – 2001 - Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser"

durch die Bundesrepublik Deutschland

Juni bis September 2024

Als einzige akkreditierte NGO aus Deutschland zum Thema "Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser" waren wir zu einem Treffen in Madrid eingeladen worden, das die UNESCO in Kooperation mit dem Gastgeber, dem spanischen Kulturministerium, durchführte.

Die Aufgabe an uns war, die eigene Sicht darzulegen, warum Deutschland auch nach 15 Jahren diese UNESCO - Konvention noch nicht ratifiziert hat. Es waren Vertreterinnen und Vertreter aus einigen westeuropäischen Staaten und den USA teilnehmend dabei, unter den Zuhörenden auch eine Vertreterin der Deutschen Botschaft in Madrid.

In der Ausgabe 23 unserer Fachzeitschrift SKYLLIS ist ein Beitrag von Ansgar Bovet, basierend auf seinem Vortrag auf dem Meeting: "It's a long way to ratifying!" (S. 4 - 6). Ferner verweisen wir auf den Artikel in der Verbandszeitung "Politik & Kultur" des Deutschen Kulturrates, November 2024, S. 6: "Wracktourismus hat in Deutschland gute Chancen".

14. Mai 2024

Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU Fraktion behandelt in ihrer Sitzung das Thema der Ratifizierung der "UNESCO – 2001 Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser". Zuvor ließen sich u. a. von Mitgliedern der DEGUWA darüber in Kenntnis setzten.

27. Dezember 2023

Die Bundestagsabgeordnete Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU) stellte zuvor die Anfrage:

"Was sind die konkreten Gründe, weshalb die UNESCO - Konvention für den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht ratifiziert wurde, und wann ist mit einem Abschluss des Ratifizierungsprozesses zu rechnen?"

Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 27. Dezember 2023:

"Die Bundesregierung beabsichtigt das UNESCO - Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes zu ratifizieren. Um die rechtlichen Grundlagen hierfür zu legen, ist vorgesehen, dem Bundestag den Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Bundes vorzulegen, das den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundesländer regelt. Die Abstimmungen dazu sind noch nicht abgeschlossen."

(Drucksache 20/9934 - Seite 40 f. - Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode)

24. März 2023

Podiumsdiskussion zum Unterwasserkulturerbe anlässlich der internationalen Tagung der DEGUWA – IPR-XXVIII in Lübeck, mit der Forderung der Fachbehörden nach Ratifizierung der Konvention durch den Deutschen Bundestag.

2022

Auf Nachfrage der DEGUWA bei Herrn Bundesminister Volker Wissing zum Sachstand der Vorbereitung der Ratifizierung durch die Bundesregierung wird mitgeteilt:

"Nach Rücksprache mit dem Fachreferat im AA ist das Unterwasser-Kulturerbe in Deutschland bis zur seeseitigen Grenze des deutschen Küstenmeeres bereits durch die Denkmalschutzgesetze der Länder umfassend und sogar – über das UNESCO - Übereinkommen hinaus – ohne Zeitgrenze geschützt. Der räumliche Anwendungsbereich für das UNESCO-Übereinkommen wären die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee, in der schon jetzt Maßnahmen unter Berücksichtigung des Kulturgutschutzes genehmigungspflichtig sind und – wenn Deutschland die Rolle des koordinierenden Staates bei der Umsetzung des Abkommens übernehmen würde – in internationalen Gewässern jenseits der AWZ. Um den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Länder und im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung zu regeln, ist ein Ausführungsgesetz vorgesehen. Der dafür notwendige, komplizierte Abstimmungsprozess läuft derzeit. Ein konkretes Datum für das Ende des Abstimmungsprozess kann aber leider noch nicht genannt werden."

27. Oktober 2021

Offener Brief der DEGUWA vom 27. Oktober 2021 - An die Teilnehmer der Koalitions-verhandlungen von SPD, DIE GRÜNEN und FDP zum 20. Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

weit wichtigere Themen als der Schutz des Unterwasser-Kulturerbes sind Inhalt Ihrer Koalitionsverhandlungen, die hoffentlich bald zu einer Regierungsbildung führen mögen. Dennoch möchten wir Sie bitten, Ihre Versprechen in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine (WPS) zur Bundestagswahl 2021 schon in einen Koalitionsvertrag einfließen zu lassen und ein Datum festzulegen, bis wann die Ratifizierung der UNESCO - Konvention 2001 zum Schutz des Unterwasserkulturerbes durch den 20. Deutschen Bundestag erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand der DEGUWA

Ihre Äußerungen:

SPD (Auswärtiges Amt auf Kleine Anfrage BT-Drs. 19/17467): "Die Bundesregierung strebt nach jetzigem Planungsstand eine Unterzeichnung des UNESCO - Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser- Kulturerbes bis Ende des Jahres 2021 an." (13.03.2020)

SPD (WPS): "Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass sie (d.h.: die Ratifizierung, Anm. Verf.) in der kommenden Legislaturperiode erfolgt." (27.07.2021)

DIE GRÜNEN (WPS): "... werden wir uns dafür einsetzen, das Ratifizierungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen." (10.07.2021)

FDP (WPS): "Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat am 2. März 2020 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/17467) zum Umgang mit Kulturerbe am Meeresgrund an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage gab diese an, dass sie anstreben würde, das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Unterwasserkulturerbes bis Ende 2021 unterzeichnen zu wollen. Bereits damals haben die Freien Demokraten diese Unterzeichnung ausdrücklich begrüßt und positiv bewertet. Leider ist bislang keine Unterzeichnung erfolgt. Lassen Sie uns dazu auch nach der Bundestagswahl im Gespräch bleiben." (08.09.2021)

zeigen Verständnis für die Notwendigkeit der Verbesserung des Schutzes des Unterwasser-Kulturgutes. Bitte bekräftigen Sie nun auch Ihren Willen zum schnellen Handeln durch eine gemeinsame Erklärung im Koalitionsvertrag.

27. August 2021

In keinem der Programme der fünf Parteien CDU/CSU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und DIE LINKE zur Bundestagswahl 2021 findet die Förderung des Denkmalschutzes als staatspolitischer Auftrag eine Erwähnung.

Es sei daran erinnert, dass alle Parteien im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags 2010 der Annahme der Petition der DEGUWA zum Beitritt der UNESCO - Konvention 2001 zum Schutz des Unterwasserkulturguts bereits zugestimmt hatten:

"der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 17.06.2010 beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben." Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses" (BT-Drucksache 17/1992).

Bereits seit 11 Jahren ist also das Auswärtige Amt damit beauftragt, die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UNESCO - Konvention 2001 durch den Deutschen Bundestag zu schaffen.

Über das retardierende Fortkommen haben wir mehrfach berichtet. Die offiziellen Begründungen für die Verzögerungen erscheinen fadenscheinig. Die wirklichen Gründe und deren Interessen-vertreter bleiben für uns mutmaßlich.

Wie bereits zu den beiden letzten Parlamentswahlen, hat die DEGUWA als im Lobbyregister des Deutschen Bundestags gemeldete Interessenvertretung für Unterwasserarchäologie und Unterwasserkulturgüterschutz Wahlprüfsteine an die Parteien zur Ratifizierung der UNESCO - Konvention 2001 eingereicht.

5. Mai 2020

Umsetzung der UNESCO - Konvention 2001 in nationales Recht

Entgegen früheren Erwartungen und geweckter Hoffnungen ist nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung des 19. Deutschen Bundestags sich bemüht, das UNESCO - Überreinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturgutes von 2001 zu ratifizieren, geschweige denn, in die nationale Gesetzgebung Deutschlands umzusetzen.

In Hinblick auf eine deutsche Implementierung wollen wir dennoch auf zwei kürzlich publizierte Beiträge zum Thema hinweisen. Der eine beschäftigt sich mit den Schwächen bei der Umsetzung der Konvention in die schweizerische Gesetzgebung. Der andere führt eine grundlegende Analyse des Regelungsgehalts von Artikel 16 der Konvention durch und klärt auf dieser Grundlage, welche rechtlichen Maßnahmen die Vertragsstaaten zu seiner Umsetzung ergreifen müssen.

Hintergrund:

Eine Oppositionspartei im 19. Deutschen Bundestag nahm die Publikation der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften "Spuren unter Wasser" zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Umgang mit Kulturerbe am Meeresgrund (Drucksache 19/17467 vom 02.03.2020).Die Fragen betrafen vor allem den Stand der Ratifizierung der UNESCO-Konvention 2001. Uns liegt die Antwort der Bundesregierung vom 13.03.2020 vor. Sie ist seit dem 25.03.2020 auch online öffentlich.

In der Stellungnahme des Direktors der DEGWUA zu dieser Antwort auf die Kleine Anfrage wird weiterhin Verbindliches zum Zeitpunkt der Ratifizierung vermisst "Hoffentlich sieht sich die Bundesregierung durch das Positionspapier, das eine möglichst schnelle Ratifizierung fordert, veranlasst, ihren Zeitplan zu ändern" und mit Bezug auf die Publikation der Leopoldina sei auf weiteren Regelungsbedarf hingewiesen.

Dezember 2019

Empfehlung an die Bundesregierung

Vertreter der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, des Deutschen Archäologischen Instituts und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz fordern die Ratifizierung der UNESCO - Konvention 2001 zum Schutz des Kulturellen Erbes Unterwasser. In dem gemeinsamen Positionspapier, Spuren unter Wasser. Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen, (hrsg. v. Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften –) ist auf Seite 73 zu lesen:

Das vorliegende Diskussionspapier plädiert nachdrücklich dafür, die UNESCO - Konvention so schnell wie möglich zu ratifizieren und die Umsetzung der Konvention von La Valletta deutlich zu verbessern. Zudem sollte eine für das kulturelle Erbe in der AWZ und auf dem Festlandsockel zuständige Behörde benannt werden.

2018

Aussage von Frau Dr. Ringbeck, Auswärtiges Amt, anlässlich des "Underwater Cultural Heritage Forum" in Berlin: "Als Vorsatz für die Ratifizierung gilt das Jahr 2019."

2018

Mitteilung des Auswärtigen Amts:"…der Gesetzentwurf ist fertig, aber verfahrensmäßig sind wir noch nicht weiter, da die juristische Stelle im Referat seit Sommer vergangenen Jahres unbesetzt ist. Vakanz soll im April beendet sein, dann geht es mit Hochdruck weiter!"

2017

Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Unsere Nachfrage beim federführend zustän-digen Auswärtigen Amt ergab, dass der endgültige Entwurf eines Umsetzungsgesetzes nach der Sommerpause in die Bund-Länder-Abstimmung gehen soll."

2015

Mitteilung des Auswärtigen Amts, Referat 306-9, Kulturpolitik/Koordinierungsstelle UNESCO - Welterbe: "Die Bundesregierung beabsichtigt, das UNESCO - Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes zu ratifizieren. Die Arbeiten hierzu sind weit fortgeschritten. Zu klären ist beispielsweise noch, an welche bestehende Institution die Internationale Fachstelle für das Unterwassererbe angebunden werden kann. Vor einer Kabinettsbefassung muss die Ständige Vertragskommission der Länder im Grundsatz zustimmen. Darüber hinaus sollen noch die Verbände zum Gesetzentwurf gehört werden."

Herbst 2013

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode:
"Die Koalition bekennt sich zu der UNESCO - Konvention zur kulturellen Vielfalt und zu der UNESCO - Konvention zum Kulturgüterschutz. Sie wird die Initiative ergreifen, auch dem UNESCO - Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes beizutreten."

Juni 2013

Expertengespräch im Deutschen Bundestag

Am 3. Juni 2013 fand auf Initiative von MdB Wolfgang Börnsen ein Fachgespräch im Bundestag statt, bei dem als Experten Prof. Parzinger von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Frau Dr. Guerin vom UNESCO-Sekretariat in Paris und Dr. Martin von der DEGUWA teilnahmen. Auf der anderen Seite saßen Politiker der Regierungskoalition und Fachvertreter des Auswärtigen Amtes und des Verkehrsministeriums. Ziel war, die Petition der DEGUWA, der vom Bundestag ja schon einstimmig zugestimmt worden war, in politisches Handeln umzusetzen. Das wurde kräftig befördert und es herrschte die einhellige Absicht, im 18. Bundestag die entsprechenden Gesetze zum Beitritt Deutschlands zur Konvention zu erlassen. Die besondere Nachricht während des Fachgesprächs war, dass das Auswärtige Amt seinen Widerstand nunmehr aufgegeben hat und bereits einen Fahrplan zum Beitritt Deutschlands erstellt und auf die Arbeitsebene verwiesen hat. Das Verkehrsministerium will dem folgen.

Über Hintergründe und die aktuelle Situation berichtet Mathias Orgeldinger in der Nürnberger Zeitung.

Mai 2012

Reaktion auf Memorandum

Der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU – Fraktion Herr Wolfgang Börnsen teilt am 07. Mai 2012 mit, dass sich die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU - Fraktion weiterhin für die Ratifizierung der UNESCO - Konvention einsetzen werde und unter anderem ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben habe. Alle anderen Fraktionen des Bundestages haben nicht auf das Memorandum reagiert.

Brief von Wolfgang Börnsen, MdB

April 2012

Memorandum der Teilnehmer der internationalen Tagung zur Unterwasserarchäologie IN POSEIDONS REICH XVII im Ozeanum Stralsund vom 31.03.-01.04.2012 an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, mit Bezug auf die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 17/1992)

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich unter der Nr. Pet 3-16-05-01 059269 bedingt durch eine Eingabe der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie e.V. (DEGUWA) und zahlreicher Mitpetenten mit dem Sachverhalt "Beitritt der Bundesrepublik zur UNESCO - Konvention zum Unterwasserkulturerbe" befasst und in seiner Beschlussempfehlung unter Einbeziehung einer Stellungnahme aus dem Auswärtigen Amt festgestellt, dass er es angesichts der Bedeutung des weltweiten Unterwasserkulturerbes für unabdingbar hält, dass der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO - Konvention zeitnah erfolgen sollte.

Diese Empfehlung hat der Petitionsausschuss am 17. Juni 2010 beschlossen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.

Mit diesem Memorandum bitten die Teilnehmer der Tagung die Fraktionen des Deutschen Bundestages um baldige Ratifizierung der UNESCO - Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser.

Juni 2010

Petition vom Deutschen Bundestag angenommen!

Am 30.06.2010 teilte uns der DEUTSCHE BUNDESTAG (die Vorsitzende des Petitions-ausschusses Frau Kersten Steinke) mit:

"der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 17.06.2010 beschlossen:

Die Petition

a) der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen

b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 17/1992), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet."

Da Nach unseren Informationen ist der Beschluss von den Mitgliedern des Petitionsausschusses einstimmig ergangen. ist, bleibt uns heute zu wünschen, dass die im Auswärtigen Amt noch laufende Prüfung hinsichtlich bestimmter Bedenken schnell abgeschlossen wird und die Bundesregierung mit Ihrer Entscheidung nicht wartet, bis andere "wichtige Staaten wie die USA, Japan, Indien, Russland oder Brasilien… Bereitschaft erkennen" lassen, "der Konvention" irgendwann "beizutreten."

Dezember 2009

Reaktion des Petitionsausschusses, Zuteilung der Nummer

Zum Thema Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention, für den sich die DEGUWA ja besonders stark macht, erreichte uns ein Brief vom 1.12.2009 (PET 3-16-05-01-059269), in welchem uns Herr Norbert Aßmus vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mitteilt: "Ihre Eingabe habe ich den Abgeordneten, die dem Petitionsausschuss zu Ihrem Anliegen Bericht erstatten werden, zugeleitet. Nach abschließender Behandlung Ihrer Petition durch den Deutschen Bundestag werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis unterrichtet werden. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden".

Nach unserer Einschätzung haben wir damit die 1. Hürde im Petitionsverfahren genommen und wir hoffen, dass sich nunmehr auch die zuständigen, staatlichen Stellen per se mit der Konvention beschäftigen.

25. August 2009

Petition überreicht

Mehr als 100 "Paten" haben an der Aufklärungskampagne zur UNESCO – 2001 Konvention zur Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001) teilgenommen und sammelten dabei weit über 5000 Unterschriften gesammelt,   u. a.

Am 25. August 2009 wurde unsere Petition an den Deutschen Bundestag zur Unterzeichnung der UNESCO Konvention 2001 an den Petitionsausschuss in Berlin übergeben. Der Ausschuss wird die Eingabe nun prüfen und bittet um Verständnis, " dass angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der im Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung….die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann"(Brief vom 02.09.2009).

August 2009

100 Helfer sammeln Unterschriften

der pensionierte Lehrer Peter Schmidt, der hat als "Pate" vom Februar bis August 2009 bei vielen Kulturveranstaltungen Aufklärungsarbeit über die Gefährdung des Unterwasserkulturguts geleistet und dabei mehr als 200 Unterschriften für unsere Petition gesammelt hatte. Als kleine Anerkennung erhielt er vom DEGUWA-Vorstand eine Erinnerungsurkunde.

2007

Die Konvention wird mit einem Referat bei IPR VII in Aachen vorgestellt.

2001

Deutschland enthält sich bei der Urabstimmung der UNESCO in Paris. Ein Vertreter der DEGUWA nimmt auf Einladung der portugiesischen Delegation an der Urabstimmung als Gast teil.


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