Antwort

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/17467 –

Umgang mit Kulturerbe am Meeresgrund

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

In einem Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordern Wissenschaftler ein Umdenken im Umgang mit kulturellem Erbe am Meeresgrund. Insbesondere in der sogenannten ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee sei derzeit der Schutz des kulturellen Erbes aufgrund der Nichtzugehörigkeit zum deutschen Staatsgebiet deutlich schwächer ausgeprägt. Die Wissenschaftler fordern daher, in Zukunft das kulturelle Erbe am Meeresgrund umfassend und auf einem vergleichbaren Niveau zu erforschen, wie das kulturelle Erbe an Land, sowie die Schutzmechanismen des Kulturerbes auf deutschem Staatsgebiet auf die deutsche AWZ auszuweiten (https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2019_Diskussionspapier_Spuren_unter_Wasser_web.pdf, zugegriffen am 29. Januar 2020)

1. Plant die Bundesregierung die Ausweitung der finanziellen Unterstützung der Unterwasserarchäologie mit dem Ziel der Erforschung des kulturellen Erbes am Meeresgrund?
Für die Unterwasserarchäologie bis zur seeseitigen Grenze des Küstenmeeres sind die Länder zuständig. Auch die Entscheidung über eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für die in der Regel bei den Landesdenkmalämtern angesiedelte Unterwasserarchäologie fällt in die Kulturhoheit der Länder. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3b sowie 4 bis 4b verwiesen.

2. Plant die Bundesregierung, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001 zu ratifizieren?

a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, weshalb nicht?

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.